1. Reiseleistungen, Anmeldung:
Der Umfang der Leistungen der Motorradreisen und Event´s von Motorrad-Freizeiten ist auf den entsprechenden Seiten des Prospektes, dem Onlineshop oder auf den Internetseiten von Motorrad-Freizeiten beschrieben. Mit der schriftlichen Anmeldung oder der Buchung in unserem Onlineshop, bietet der Teilnehmer Motorrad-Freizeiten den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer, für die Vertragsverpflichtung steht der Teilnehmer ein. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung (Rechnung) durch Motorrad-Freizeiten zustande.
2. Zahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der gebuchten Leistungen durch Motorrad-Freizeiten. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die als Buchungsbestätigung und Sicherungsschein im Sinne §651 k Abs.3 BGB gilt.
Mit Erhalt der Rechnung wird der in der Rechung ausgewiesene Betrag fällig.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Informationen zur Tour/Event erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.
3. Mindestteilnehmerzahl:
Motorrad-Freizeiten behält sich vor, eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen (ausgenommen hiervon ist die Reise nach Norwegen und der Saisonabschluss). Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Tour / das Event aus diesen Gründen abgesagt, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens 20 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin mitgeteilt.
Bei Absage einer Reise durch Motorrad-Freizeiten werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Teilnehmer zurückerstattet.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Tourbeschreibung, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der gebuchten Tour/Event nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Tour/Event teilnimmt.
Motorrad-Freizeiten kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tour-erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte gegenüber Motorrad-Freizeiten als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Motorrad-Freizeiten. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Die Rücktrittspauschale (Stornogebühren) die Motorrad-Freizeiten im Falle des Rücktritts von der Reise vom Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
- 55 bis 45 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
- ab 7 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen.
Nimmt ein Teilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch schriftliche Neuanmeldung des Teilnehmers erfüllt werden.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände:
Wird die Tour/Event infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Motorrad-Freizeiten als auch der Teilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Motorrad-Freizeiten für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour/Event noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht - Abhilfeverlangen:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung (Tourguide) anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung (Tourguide) nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Motorrad-Freizeiten direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Motorrad-Freizeiten eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Motorrad-Freizeiten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Motorrad-Freizeiten schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Motorrad-Freizeiten die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Fahrzeug an der Tour/Event teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss.
Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung, auch wenn der Teilnehmer dem Tourguide folgt. Es besteht seitens Motorrad-Freizeiten keine zusätzliche Versicherung.
Der Teilnehmer sichert zu, sich an die jeweils in den Reiseländern geltenden Verkehrsregeln zu halten und an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen.
Weiter sichert der Teilnehmer Motorrad-Freizeiten zu, das er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Tour/Event teilzunehmen.
10. Beachtung von Anweisungen:
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Tour/Event durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Motorrad-Freizeiten das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
11. Reiseleiter:
Die Reiseleiter (Tourguide) sind nicht berechtigt für Motorrad-Freizeiten rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
12. Haftung:
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer stellt Motorrad-Freizeiten und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Motorrad-Freizeiten bleibt davon unberührt. Soweit Motorrad-Freizeiten die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Motorrad-Freizeiten lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein.
Motorrad-Freizeiten übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Motorrad-Freizeiten haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Fähren, Veranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.). Motorrad-Freizeiten übernimmt zu keiner Zeit die Haftung an Personen-, Sach- und Folgeschäden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Motorrad-Freizeiten erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
13. Reiserücktrittskosten-Versicherung/ Motorrad-Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung sowie eines Schutzbriefes.
14. Gerichtsstand:
Bad Oeynhausen
15. Veranstalter:
Motorrad-Freizeiten
Inhaber: Lars Bradtmöller
Ringstr. 1
32584 Löhne